Die Mitgliederversammlung des IG Münsterfeld Arbeiten und Leben in Fulda e.V. hat in der Gründungsversammlung am 28.08.2009 die folgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Höhe der Beiträge
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen, öffentliche Körperschaften, Verbände, Vereine und sonstige Personenzusammenschlüsse sowie für Firmen, Freiberufler, Dienstleistungsbetriebe und Gewerbetreibende mit bis zu 5 Mitarbeitern beträgt € 120,00.
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen, öffentliche Körperschaften, Verbände, Vereine und sonstige Personenzusammenschlüsse sowie für Firmen, Freiberufler, Dienstleistungsbetriebe und Gewerbetreibende mit 6 - 25 Mitarbeitern beträgt € 150,00.
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen, öffentliche Körperschaften, Verbände, Vereine und sonstige Personenzusammenschlüsse sowie für Firmen, Freiberufler, Dienstleistungsbetriebe und Gewerbetreibende mit 26 – 50 Mitarbeitern beträgt € 200,00.
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen, öffentliche Körperschaften, Verbände, Vereine und sonstige Personenzusammenschlüsse sowie für Firmen, Freiberufler, Dienstleistungsbetriebe und Gewerbetreibende mit mehr als 50 Mitarbeitern beträgt € 350,00.
§ 2 Ermäßigung
Die Stadt Fulda als Mitglied des Vereins ist satzungsgemäß von der Beitragspflicht befreit. Sonstige Ermäßigungen werden nicht gewährt.
§ 3 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 30.06. bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrages in voller Höhe fällig, im Gründungsjahr mit Eintragung des Vereins in das Vereinsregister.
§ 4 Zahlungsweise
Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Abbuchungsverfahren. Jedes Mitglied erteilt hierzu dem Verein einen Abbuchungsauftrag.
§ 5 Aufnahmegebühr
Der Verein erhebt von jedem Mitglied eine Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr beträgt € 150,00. Die Aufnahmegebühr ist auch von den Gründungsmitgliedern zu entrichten.